D1 Diagnose des Stadiums und der Anzeichen eines institutionellen Zusammenbruchs
Thema
Die Diagnose institutionellen Versagens und Anzeichen eines Bruchs misst den Grad der effektiven Unpersönlichkeit der Nachfolge- und Finanzausgleichsregeln: wie wenig diese Regeln davon abhängen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Macht ist. Solange diese effektive Unpersönlichkeit der Nachfolge- und Finanzausgleichsregeln besteht, registriert die Diagnose keinen Bruch, selbst bei normalen Regierungswechseln innerhalb desselben Machtsystems.
Die Diagnose institutionellen Versagens und Anzeichen eines Bruchs löst ein Signal für institutionelles Versagen aus, wenn die effektive Unpersönlichkeit der Nachfolge- und Finanzausgleichsregeln stetig in Richtung persönlicher Entscheidungsbefugnis abnimmt: Es genügt nicht, dass diese persönliche Entscheidungsbefugnis in einem einzigen politischen Zyklus auftritt; die Abnahme der persönlichen Entscheidungsbefugnis darf sich im folgenden politischen Zyklus nicht umkehren, damit die Diagnose institutionellen Versagens und Anzeichen eines Bruchs sie als gültiges Signal registriert.
Diese anhaltende und unumkehrbare Abnahme der persönlichen Entscheidungsbefugnis ist dieselbe Bedingung, die bereits als Auslöser für den Übergang eines Machtsystems etabliert wurde. Die Diagnose des politischen Machtwechsels und die Identifizierung von Anzeichen institutionellen Zusammenbruchs dienen daher als direktes Maß für diesen Übergang: Die Beobachtung der effektiven Unpersönlichkeit der Nachfolge- und Finanzkontrollregeln über mehrere politische Zyklen hinweg ermöglicht es, den bereits erfolgten Wechsel der politischen Autorität zu erkennen, anstatt ihn erst nach dem vollzogenen Machtwechsel zu bestätigen. Diese rechtzeitige Erkennung ist besonders wichtig, da der Wandel der politischen Autorität Machtverhältnisse, Geopolitik und Konflikte unmittelbar beeinflusst.
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