E14 Institutionelle Nichtverbreitungs- und Verifizierungsrahmen
Thema
Das internationale nukleare Nichtverbreitungsregime vereint Verträge, Normen und Verifikationsmechanismen – Inspektionen, gemeinsame Überwachung, Transparenzverpflichtungen –, deren gemeinsames Ziel es ist, die Unsicherheit über die Fähigkeiten und Absichten verschiedener Staaten zu verringern. Diese Verringerung der Unsicherheit ist kein Selbstzweck: Sie ist die entscheidende Variable, die das Abschreckungsgleichgewicht des bisherigen Modells aufrechterhält, denn ein Akteur, der die Fähigkeiten anderer hinreichend gut kennt, hat weniger Anreiz, auf Unklarheiten überzureagieren.
Die Glaubwürdigkeit eines solchen Regimes beruht nicht auf der Unterzeichnung eines Abkommens, sondern auf der damit einhergehenden Verifikation: Ein Vertrag ohne Mechanismen zur Bestätigung seiner Einhaltung verringert die Unsicherheit weit weniger als versprochen, während verschiedene internationale Organisationen, die sich ergänzende Rollen der technischen und diplomatischen Überwachung wahrnehmen, diese Bestätigung glaubwürdig machen, selbst wenn die Vertragsparteien einander misstrauen.
Deshalb erklärt dieses Modell, das mit Verträgen beginnt, deren Ziel es ist, die Unsicherheit zwischen den Akteuren zu verringern, warum ein unentdeckter Verstoß – ein Thema, das ein Anomaliemodell dieses Modells später weiter ausführt – so schwerwiegend für die Stabilität des gesamten Systems ist: Er ermöglicht es einem Akteur nicht nur, eine nicht deklarierte Kapazität zu behalten, sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Verifikationsmechanismus selbst und beeinträchtigt damit die Glaubwürdigkeit des Regimes für alle seine Mitglieder und nicht nur für den nicht konformen Akteur.
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