D9 Strahlenschutz
Thema
Strahlenschutz ist die Disziplin, die das Risiko biologischer Schäden durch ionisierende Strahlung quantifiziert und steuert – sowohl bei Patienten und Mitarbeitern im Umgang mit Strahlenschutzgeräten als auch in der Allgemeinbevölkerung.
Der Strahlenschutz basiert auf drei Grundprinzipien der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP): dem Rechtfertigungsprinzip, das besagt, dass der Nutzen einer Strahlenexposition stets das damit verbundene Risiko überwiegen muss; dem Optimierungsprinzip, das die Strahlendosis so gering wie vernünftigerweise erreichbar halten muss, selbst wenn die Exposition bereits gerechtfertigt ist; und dem Dosisbegrenzungsprinzip, das Höchstdosisgrenzen festlegt, die sowohl für Mitarbeiter als auch für die Allgemeinbevölkerung nicht überschritten werden dürfen.
In der Onkologie werden diese Prinzipien je nach Schutzgruppe unterschiedlich angewendet. Für den Patienten wird das Risiko der für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Dosis akzeptiert, da der Nutzen der Tumorbehandlung dieses Risiko überwiegt – das Rechtfertigungsprinzip ist somit erfüllt. Jede Dosis, die außerhalb des Bestrahlungsfeldes auf gesundes, nicht zu behandelndes Gewebe trifft, muss jedoch gemäß dem Optimierungsprinzip auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Arbeitnehmern hingegen darf niemals eine therapeutische Dosis verabreicht werden: Ihre Strahlenexposition muss stets unterhalb der durch das Dosisbegrenzungsprinzip festgelegten Grenzwerte liegen und innerhalb dieser Grenzen so gering wie vernünftigerweise möglich gehalten werden. Dabei ist dasselbe Optimierungsprinzip anzuwenden, das auch den Patienten außerhalb des Bestrahlungsfeldes schützt. Somit schützen dieselben drei Prinzipien des Strahlenschutzes – Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung – letztlich jeden Beteiligten unterschiedlich, je nach dem individuellen Risiko und Nutzen der Strahlung.
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